Armbinde mit drei schwarzen Punkten
Das Tragen einer Armbinde mit 3 schwarzen Punkten gilt für Sehbehinderte und Blinde, aber auch für Hörbehinderte und Gehörlose, als Verkehrsschutzzeichen. Dabei ist auf die Anordnung der schwarzen Punkte zu achten: zwei Punkte oben, ein Punkt unten bedeutet sehbehindert oder blind. Ein Punkt oben, zwei Punkte unten ist die Kennzeichnung für Hörbehinderte und Gehörlose.
Eine Kennzeichnung sollte für den genannten Personenkreis selbstverständlich sein. Wichtig ist aber auch, dass die „Sehenden" und „Hörenden" Kenntnis über die Bedeutung der Armbinde haben und den Menschen mit diesen Beeinträchtigungen rücksichtsvoll begegnen.
Ich selbst benutze die Armbinde mit den 3 schwarzen Punkten in zwei verschiedenen Farbtönen, die Gelbe bei Helligkeit und die Orange bei Dunkelheit. Das besondere an der orangen Armbinde ist: es sind zusätzlich Reflektorstreifen angebracht.

